Kosten- und Gebührenordnung bis 30.06.2023

Kosten- und Gebührenordnung des SV Dornstedt e.V.

Diese Version ist bis 30.06.2023 gültig. Die ab 01.07.2023 geltende Version finden Sie hier.

1. Mitgliedsbeiträge ordentlicher Mitglieder:

1.1. Fußball:

Männer / aktive Spieler
100,00 € / Jahr (8,33 € / Monat)
 

Studenten / Arbeitslose / Lehrlinge / Kinder / Jugendliche
80,00 € / Jahr (6,66 € / Monat)

1.2. Gesundheitssport:

Erwachsene
100,00 € / Jahr (8,33 € / Monat)

Kinder / Jugendliche
80,00 € / Jahr (6,66 € / Monat)

Eintrittsgebühr (einmalig): 5,00 €
 

1.3. Taekwondo:

Erwachsene
100,00 € / Jahr (8,33 € / Monat)

Kinder / Jugendliche
80,00 € / Jahr (6,66 € / Monat)

Eintrittsgebühr (einmalig): 5,00 €

2. Mitgliedsbeiträge außerordentlicher Mitglieder:

Außerordentliche Mitglieder (passive Mitglieder) haben einen Mitgliedsbeitrag von 24,00 € / Jahr (2,00 € / Monat) zu entrichten.

3. Beitragsjahr / Fälligkeit / Wechsel der Beitragstufen / Mehrere Abteilungen

3.1. Fußball

Das Beitragsjahr richtet sich nach der Spielserie jeweils beginnend mit dem ersten Punktspiel. Mitgliedsbeiträge sind einmal jährlich zu zahlen und zwar innerhalb der ersten zwei Spielmonate der jeweiligen Spielserie bzw. für neue Mitglieder* innerhalb von 2 Monaten nach Eintritt in den Verein. Sind die Voraussetzungen einer anderen Beitragsstufe gegeben, so ist von diesem Monat an, der für diese Beitragsstufe bestimmte Betrag maßgebend. Der Sportverein ist zur Verrechnung mit künftigen Beitragsschulden berechtigt.

Bei der Teilnahme im SEPA-Lastschriftverfahren erfolgt die Abbuchung für Mitglieder der Fußball-Herrenmannschaft mit Fälligkeit zum 01.09. eines Jahres und für Mitglieder der Fußball-Altherrenmannschaft mit Fälligkeit zum 01.03. eines Jahres, bei halbjährlicher Zahlungsweise jeweils entsprechend außerdem zum 01.03. bzw. 01.09. eines Jahres.

3.2. Gesundheitssport

Das Beitragsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Mitgliedsbeiträge sind einmal jährlich zu zahlen und zwar innerhalb der ersten zwei Monate des Jahres, bzw. für neue Mitglieder * innerhalb von 2 Monaten nach Eintritt in den Verein. Sind die Voraussetzungen einer anderen Beitragsstufe gegeben, so ist von diesem Monat an, der für diese Beitragsstufe bestimmte Betrag maßgebend.

Bei Teilnahme im SEPA-Lastschriftverfahren erfolgt die Abbuchung mit Fälligkeit zum 01.03. eines Jahres, bei halbjährlicher Zahlungsweise zudem am 01.09. eines Jahres.

3.3. Taekwondo

Das Beitragsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Mitgliedsbeiträge sind einmal jährlich zu zahlen und zwar innerhalb der ersten zwei Monate des Jahres, bzw. für neue Mitglieder* innerhalb von 2 Monaten nach Eintritt in den Verein. Sind die Voraussetzungen einer anderen Beitragsstufe gegeben, so ist von diesem Monat an, der für diese Beitragsstufe bestimmte Betrag maßgebend.

Bei Teilnahme im SEPA-Lastschriftverfahren erfolgt die Abbuchung mit Fälligkeit zum 01.03. eines Jahres, bei halbjährlicher Zahlungsweise zudem am 01.09. eines Jahres.

4. Sonstige Kosten- und Gebühren

Sonstige Kosten und Gebühren sind für Mitglieder des Sportvereins nicht zu entrichten.

Für eine Benutzung von Einrichtungen des Sportvereins durch Nichtmitglieder legt der Vorstand im Einzelfall fest, ob und in welcher Höhe hierfür eine Benutzungsgebühr zu zahlen ist.

5. Eintrittsgelder

Für die Heimspiele der Fußball-Männermannschaft des SV Dornstedt e.V. haben Zuschauer ein Eintrittsgeld in Höhe von
2,00 € / Spiel zu entrichten. Eintrittsgelder für Pokalspiele oder Turniere legt der Vorstand im Einzelfall fest.
Der Besuch der Heimspiele im Kinder- und Jugendbereich ist kostenfrei.

6. Inkrafttreten

Diese Gebührenordnung ersetzt die bisher geltende Gebührenordnung mit Wirkung vom 01.07.2022 für die Abteilung Fußball und ab 01.01.2023 für die Abteilung Gesundheitssport/ Taekwondo und gilt, bis zu deren Änderung.

Der Vorstand

* neue Mitglieder haben als ersten Beitrag innerhalb von 2 Monaten den anteilig bis zur nächsten Fälligkeit (01.03. oder 01.09.) sich ergebenden Betrag zu zahlen.