
Der Vorstand
Rechtsstellung des Vorstandes:
Jeder Verein ist verpflichtet, einen Vorstand zu haben. Dieser Vorstand kann aus einer oder mehreren Personen bestehen. Gemäß § 64 BGB werden die Mitglieder des Vorstands und ihre Vertretungsmacht im Vereinsregister eingetragen. Oft besteht der Vorstand aus mehreren Personen, um eine gegenseitige Beratung und Kontrolle zu ermöglichen.
Aufgaben des Vorstandes:
Gemäß § 27 Abs. 3 BGB ist der Vorstand grundsätzlich das Geschäftsführungsorgan des Vereins. Die Geschäftsführung durch den Vorstand umfasst alle Aktivitäten zur Förderung des Vereinszwecks. Der Vorstand ist das Vertretungsorgan des Vereins und vertritt den Verein sowohl vor Gericht als auch außergerichtlich. Gemäß § 26 Abs. 2 S. 1 BGB ist die Vertretungsmacht des Vorstands umfassend und unbeschränkt. Allerdings kann die Satzung die Vertretungsmacht beschränken.



1. Vorsitzender:
Thomas Wetzestein
Stellvertreter:
Martin Höfler
Kassenwart:
Corinna Höfler-Bernd
Jugendwart:
Thilo Petrasek
Verantwortlicher für Platz und Ordnung:
Lothar Reichert
Verantwortlicher für Werbung und Veröffentlichung:
Thomas Mildner
Verantwortlicher für Sponsoring:
Gerhard Heinemann
Schriftführer:
Wolfgang Uhlir
Erweiterter Vorstand:
Gunther Pfeiffer
