Verantwortlicher für
Werbung und Veröffentlichung:
Thomas Mildner
Verantwortlicher für
Sponsoring:
Steven Kyritz
Schriftführer:
Gunther Pfeiffer
Spielervertreter / Spielerscout:
Denny Handke
Abteilungsleiter Gesundheitssport/Taekwondo
Ralf Büsching
Rechtsstellung des Vorstandes:
Jeder Verein muss einen Vorstand haben. Dieser Vorstand kann aus einer oder mehreren Personen bestehen. In das Vereinsregister werden nach § 64 BGB die Mitglieder des Vorstands und ihre Vertretungsmacht eingetragen. Oft besteht der Vorstand aus mehreren Personen, denn so können sich diese wechselseitig beraten und kontrollieren.
Aufgaben des Vorstandes:
Der Vorstand ist nach § 27 Abs. 3 BGB grundsätzlich das Geschäftsführungsorgan des Vereins. Die Geschäftsführung durch den Vorstand umfasst alle Tätigkeiten zur Förderung des Vereinszwecks. Der Vorstand ist das Vertretungsorgan des Vereins. Er vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist nach § 26 Abs. 2 S. 1 BGB umfassend und unbeschränkt. Die Vertretungsmacht kann aber durch die Satzung beschränkt werden.